Verhinderungspflege

Verhinderungspflege bezeichnet eine Art der Pflege bei der Pflegepersonen in der häuslichen Pflege zeitweise eine Vertretung erhalten. Dieser Anspruch auf stunden-, tage- oder auch wochenlangen Ersatzdienst lässt sich einfacher realisieren, als so mancher denken mag. Sammeln Sie stets alle erforderlichen Belege die im Zusammenhang mit Gesundheitskosten stehen oder stehen könnten. Sie können Kosten oder Ausfälle nämlich auch rückwirkend bei der Pflegekasse geltend machen und Verhinderungspflege in vielen Fällen erhalten.

Was genau ist und soll Verhinderungspflege?

Im Sozialgesetzbuch Elf (§ 39 SGB XI) ist mit allen Rahmenbedingungen festgehalten, dass die Pflegekasse nachgewiesene Kosten für eine Ersatzpflege übernimmt, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Als Verhinderung zählen beispielsweise Erholungsurlaub, Krankheit, Eigentermine oder auch regelmäßige freie Tage für Erholung und eigenes Privatleben. Insgesamt können Sie somit 42 Tage, also sechs Kalenderwochen, auf diese Weise jedes Jahr auf Kosten der Pflegeversicherung überbrücken.

Sinn und Zweck der Verhinderungspflege ist, nicht nur Notersatzpflege sondern auch eine ausgleichende Entlastung für pflegende Angehörige sicherzustellen. Mit Verhinderung ist demnach nicht zwingend eine Dringlichkeit verbunden, sie dient vielmehr der Prävention gesundheitlicher Folgen durch chronische Überlastung. Leider wird von diesem Angebot, sich die so wichtigen Auszeiten zu gönnen, noch viel zu wenig Gebrauch gemacht. Lassen Sie sich gern von Amina Ambulanter Pflegedienst Bremen beraten. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit für eine Pflegeberatung zur Seite.

Anspruch auf Verhinderungspflege: der grobe Rahmen

  • nur ab Pflegegrad 2 möglich
  • der Pflegebedürftige wird bereits mindestens sechs Monate (mit maximal 4 Wochen Unterbrechung) privat zuhause betreut
  • höchstens sechs Wochen (42 Kalendertage) im Kalenderjahr
  • bis zu 1.612 Euro im Jahr, bei stunden- bzw. belegweiser Abrechnung
  • Pflegegeldkürzung um die Hälfte möglich
  • Antrag auch rückwirkend möglich

Möglichkeiten der Verhinderungspflege

Die Pflegepersonen, welche bei der Verhinderungspflege eingesetzt werden sollen, haben keine speziellen Anforderungen zu erfüllen. Sie erhalten jedoch unterschiedliche finanzielle Leistungen entsprechend ihren Voraussetzungen und Qualifikationen. 
Einerseits können erwerbsmäßige Pflegekräfte ersatzweise einspringen, andererseits auch Privatpersonen. Sowohl ambulante Pflegedienste kommen in Frage als auch stationäre Einrichtungen.
Die Entscheidung muss jeder individuell und nach seinen jeweiligen Gegebenheiten treffen. Vertraute Menschen aus dem nahen Umfeld des zu Pflegenden könnten mit den Aufgaben überfordert sein. Dann ist womöglich professionelle Hilfe besser: eine einzelne Pflegekraft oder ein häuslicher Pflegedienst. Ein ambulanter Pflegedienst hat auch einen entscheidenden Vorteil, da er auch schnell und flexibel eingesetzt werden kann. Selbst für wenige Tage oder einige Stunden. Ist eine Betreuung Zuhause für die Verhinderungspflege nicht realisierbar, bleibt noch das Pflegeheim.

Umfang der Pflegekassenleistungen

Erstattungsfähig sind Leistungen der Grundpflege und alltäglichen hauswirtschaftlichen Versorgung. 
Kosten für berufsmäßige Pflegekräfte, mit dem Pflegebedürftigen entfernte Verwandte, Nachbarn oder Bekannte werden bis maximal 1.612 Euro erstattet. 
Weniger hingegen bei Pflege durch näher (bis zum 2. Grad) verwandte oder verschwägerte Angehörige. Dann richtet sich die Leistung nach dem Pflegegrad: Die Kostenerstattung beträgt hier das 1,5-fache des Pflegegeldes plus eventuelle Verdienstausfälle oder Fahrtkosten, insgesamt jedoch höchstens bis zur 1.612-Euro-Grenze. 
Sie können die Leistungen der Pflegekasse aufstocken, indem Sie 50 Prozent von ungenutztem Kurzzeitpflegegeld mit der Verhinderungspflege kombinieren. Dabei können dann zusammen bis zu 2.418 Euro anfallen.
Private Leistungen werden stunden- und belegweise mit der Pflegekasse abgerechnet. Einen Antrag können Sie auch ohne weiteres nachträglich stellen. Die entsprechenden Formulare stellen die meisten Pflegeversicherungen oder auch Pflegedienste bereit.

Auswirkungen auf das Pflegegeld

Hat der Pflegebedürftige zuvor bereits Pflegegeld erhalten, bekommt er für die Dauer der Verhinderungspflege die Hälfte seines bisherigen Pflegegeldes ausgezahlt. Eine Kürzung entfällt, wenn nur stundenweise für höchstens acht Stunden täglich an maximal zwei aufeinander folgenden Tagen Verhinderungspflege stattfindet.

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