Krankenpflege von Amina Ambulanter Pflegedienst Bremen

Ambulante Krankenpflege von Amina Ambulanter Pflegedienst Bremen bietet Dienstleistungen rund um die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen. Sie sind oft nicht mehr allein in der Lage ihren täglichen Aufgaben und Pflichten nachzugehen beziehungsweise benötigen zur Erledigung fremde Hilfe. Die Besonderheit an der ambulanten Krankenpflege und Altenpflege, auch unter mobile Pflege bekannt, sowie die Dienstleistungen der Pflegedienste ist die Rolle der Pflegekräfte die den Pflegeempfänger im Privathaushalt für die Leistungserbringung besuchen. Die Leistungen der ambulanten Pflege gehen von Teilleistungen wie Verbände anlegen oder die Verabreichung von Tabletten bei sonstiger Selbstständigkeit der Patienten bis hin zur Versorgung von Schwerstpflegebedürftigen mit einem rund um die Uhr Pflegebedarf.

Leistungen bei der ambulanten Krankenpflege

Ambulante Pflegedienste auch als Sozialstationen bekannt, bieten eine Vielzahl von Leistungen an. Diese können sich von Pflegedienst zu Pflegedienst beträchtlich unterscheiden, da die Zielgruppen der Pflegedienste von unterschiedlichster Natur sein können und zum Teil hochspezialisierte Kenntnisse erforderlich macht. Die Leistungen der ambulanten Krankenpflege und Altenpflege umfassen in der Regel:

  • Grundpflege bei Langzeitkranken und schwerkranken Pflegebedürftigen
  • Behandlungspflege
  • Verhinderungspflege
  • Versorgung nach operativen Maßnahmen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Beratung zur Pflegeversicherung und Finanzierung von Pflegeleistungen
  • Hilfestellung bei Anträgen
  • Pflegeberatung für Betroffene und Angehörige
  • Seelsorgerische Begleitung

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Ambulante Pflege als häusliche Betreuung

Ambulante Pflegedienste bieten versicherten Personen bei Pflegebedarf häusliche Betreuung in gewohnter Umgebung. Versicherte erhalten neben der Behandlung durch Ärzte häusliche Pflege durch qualifizierte Pflegekräfte, wenn eine Behandlung im Krankenhaus möglich ist aber nicht ausgeführt werden kann oder wenn diese durch den Einsatz von häuslicher Krankenpflege verkürzt oder sogar vermieden wird. Die häusliche und ambulante Krankenpflege sowie Altenpflege wird von Pflegediensten erbracht. Sie umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung von Patienten beziehungsweise Pflegebedürftigen. Es handelt sich dabei um von Ärzten delegierte Maßnahmen, welche einer Verordnung bedürfen.

Ambulante Krankenpflege im Überblick

Grundsätzlich wird bei der Krankenpflege und Altenpflege in Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung unterschieden.

Grundpflege

Bei der Grundpflege handelt es sich um Hilfestellungen bei der Grundversorgung des zu betreuenden Patienten. Dies umfasst regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten und Verrichtungen im Alltag wie beispielsweise die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität des Pflegebedürftigen. Entsprechend des Ausmaßes und des Umfangs von dem Hilfsbedarf wird die Pflegebedürftigkeit in 5 verschiedene Pflegegrade eingeteilt.

Behandlungspflege

Bei der Behandlungspflege handelt es sich um krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen welche aufgrund der entsprechenden Krankheit erforderlich werden. Diese sind speziell auf die vorliegenden Beschwerden zugeschnitten und sollen dazu beitragen diese zu heilen, zu beseitigen oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Diese Leistungen werden von Personen medizinischer Hilfsberufe wie von Krankenpflegern und Altenpflegern oder aber auch von Laien beispielsweise aus dem eigenen Familienkreis erbracht.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung der grundlegenden Anforderungen, die für die Haushaltsführung sowie andere tägliche Verpflichtungen erforderlich sind.

Ziele der ambulanten Krankenpflege

In erster Linie verfolgt ambulante Krankenpflege und Altenpflege das Ziel, die Pflege und Versorgung in der gewohnten und bekannten Umgebung zum Wohle von pflegebedürftigen Menschen zu erbringen. Aktivierende Pflege trägt dazu bei eine Verbesserung und Erhaltung der Lebenssituation des Patienten im bekannten Umfeld zu ermöglichen. Krankenhausaufenthalte und Heimaufenthalte sollen unter Zuhilfenahme von ambulanten Pflegediensten verkürzt oder sogar vermieden werden.

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