Meldestelle der Amina Ambulanter Pflegedienst GmbH

Die Amina Ambulanter Pflegedienst GmbH gewährt Ihnen die Möglichkeit, eventuelle Verstöße iSd. Hinweisgeberschutzgesetzes („HinSchG“) als hinweisgebende Person zu melden. Diese Möglichkeit haben nicht nur die Beschäftigten der Gesellschaft, sondern auch Bewerber:innen und ausgeschiedene Mitarbeiter:innen. Diese Möglichkeit haben auch außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses stehende Personen (etwa Selbstständige, Praktikanten oder Unterauftragnehmer:innen).

Das HinSchG umfasst sämtliche Verstöße gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung, zur Produktsicherheit, zum Umweltschutz, zur Lebensmittelsicherheit, zum Verbraucherschutz sowie zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Medizinprodukte. Darüber hinaus werden sämtliche Verstöße umfass, die strafbewehrt sind. Gleiches gilt für Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit sie zugleich dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten und ihrer Vertretungsorgane dient.

Sollten Ihnen erfasste Verstöße bekannt werden, haben Sie die Möglichkeit, diese zu melden. Als unsere interne Meldestelle fungiert die Rechtsanwaltssozietät

Dr. Schackow & Partner Rechtsanwälte (Domshof 17, 28195 Bremen).

Im Fall einer Meldung garantieren wir Ihnen bei der weiteren Aufklärung strikte Vertraulichkeit. Daneben betonen wir, dass das HinSchG jegliche Repressalien gegen hinweisgebende Personen verbietet (§ 36 HinSchG). Ihre eventuelle Meldung richten Sie bitte an die nachfolgende E-Mail‑Adresse

meldestelle.amina-pflegedienst@schackow.de