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Verhinderungspflege bezeichnet eine Art der Pflege bei der Pflegepersonen in der häuslichen Pflege zeitweise eine Vertretung erhalten. Dieser Anspruch auf stunden-, tage- oder auch wochenlangen Ersatzdienst lässt sich einfacher realisieren, als so mancher denken mag. Sammeln Sie stets alle erforderlichen Belege die im Zusammenhang mit Gesundheitskosten stehen oder stehen könnten. Sie können Kosten oder Ausfälle nämlich auch rückwirkend bei der Pflegekasse geltend machen und Verhinderungspflege in vielen Fällen erhalten. Was genau ist und soll Verhinderungspflege? Im Sozialgesetzbuch Elf (§ 39 SGB XI) ist mit allen Rahmenbedingungen festgehalten, dass die Pflegekasse nachgewiesene Kosten für eine Ersatzpflege übernimmt, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Als Verhinderung zählen beispielsweise Erholungsurlaub, Krankheit,WEITERLESEN